BEBAUUNGSPLAN SPORTPLATZSTRASSE

10. Mai 2013

AKTUELL

In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.02.2014 wurde eine Bauvoranfrage für ein Bürogebäude auf dem Flurstück Sportplatzstraße eingereicht.

Ist der Sportplatz in Gefahr?

Ja es gab Beschwerden! Wegen Lärm! Anwohner hatten schon früher Störungen, ausgehend von der ehemaligen Nudelfabrik, moniert. Was nach der Geschäftsaufgabe folgte, war dann der Wunsch, dort eine Wohnbebauung entstehen zu lassen. Das Problem: Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte bereits mit Urteil vom 14.12.1981 den Bebauungsplan südlich des Sportgeländes beanstandet.

Diese wörtlich "Gemengelage aus Gewerbe, Sport und Wohnen, die im Laufe der Zeit entstanden ist", solle in einen Bebauungsplan überführt werden, der künftig ein harmonisches Miteinander aller Interessen gewährleistet. Neu zu überplanen war das gesamte Gelände von der Lindenstraße bis zur Fa. Vogel. Im Jahr 1982 folgte dann ein weiterer Richterspruch, der die Neuaufstellung auf einen Teilbereich beschränkte.

Bereits unter Bürgermeister Hein waren die Ratsmitgliedern damit beschäftigt, eine Lösung zu finden. In der Amtsperiode von Reinhold Köhler beantragte der Investor dann die Errichtung von sieben Doppelhäusern mit Garagen per Einfügen. Der damalige Rat folgte aber der Auffassung des Verwaltungsgerichts, verhängte eine Veränderungssperre und beschloss am 12.9.2006, den Bebauungsplan "Südlich des Sportgeländes" auf Kosten der Kommune neu aufzustellen. Am 13.02.2007 wurde der Entwurf vorgestellt, seitens des Investors nicht akzeptiert und schon bald zu den Akten gelegt.

Untenstehend die weitere Chronologie

Nach der Kommunalwahl 2008 scheiterte ein erneuter Versuch einer Bebauung ohne Aufstellung eines neuen Bebauungsplans an der Mehrheit aus SPD und CSU. Daraufhin wurde vereinbart, dass der Investor einen Bebauungsplan auf eigene Kosten erstellt. Die jetzt 18 Doppelhaushälften sollten von der Lindenstraße über eine Stichstraße und eine weitere Sackgasse erschlossen werden. Zu erwartende Lärm-Immissionen müssen durch eine Lärmschutzwand gesenkt werden.

Einer Wohnbebauung an der Sportplatzstraße 11 erteilte der Rat dagegen eine klare Absage. Stattdessen sollte der Bebauungsplan eine logischen Abstufung von Gewerbe am Sportgelände- zum Mischgebiet- bis ins Wohngebiet Lindenstraße abbilden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Wohnhäuser wurden folglich aus der Planung zeichnerisch entfernt.

Alle Bedenken ausgeräumt?

Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurde dem Gemeinderat in der Gesamtbetrachtung versichert, alle seine Bedenken seien ausgeräumt. Die Gemeinderäte durften davon ausgehen, dass sie sich auf solche Aussagen verlassen können. Lesen Sie deshalb die Gesamtabwägung aus dem öffentlichen Protokoll vom 29.11.2011 im Wortlaut:

„Die Berücksichtigung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ist im gesamten Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich des Sportgeländes“; ausreichend erfolgt. Insbesondere wurden die Anregungen zum Lärmschutz berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen, (...) und Hinweise in den aktuellen Planentwurf aufgenommen.“

Bebauungsplan Sportplatzstraße

Umlegungsmodalitäten werden akzeptiert

In der Sitzung zum 29.11.2011 wird dem Gremium mitgeteilt, dass der Investor die die geforderten Umlegungsmodalitäten akzeptiert. Der Satzungsbeschluss kann mit Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig werden. Der Investor beginnt mit dem Bau von Doppelhaushälften im ersten Teilanschnitt. Diese sind mittlerweile bezogen. Obwohl der Gemeinderat dieses ausschließen wollte, reicht der Investor am 28.02.2012 einen Antrag zu einer reinen Wohnbebauung auf dem Flurstück Sportplatzstraße 11 ein. Der Antrag wird kurz darauf zurückgezogen und dann erneut gestellt.

Zweiter Bürgermeister Reinhold Hein, Norbert Herdt und weitere Gemeinderäte beanstandeten, weshalb der in der Sitzung vom 28.02.2012 eingereichte und in den Bauausschuss verwiesene Antrag dort nicht behandelt wurde. Es wurde vorgebracht, dass mögliche Käufer aufgrund von Lärmbelästigung gegen den Sportverein klagen könnten und eine Gefährdung des Spielbetriebs des SV in seiner jetzigen Form nicht ausgeschlossen werden kann. Hier dürfe deshalb kein Genehmigungsfreistellungsverfahren Anwendung finden, da man nicht auf die einzelnen Punkte eingehen kann. Als weitere Vorgehensweise wurde von Dr. Axel Schnabel vorgeschlagen, dass der Bauausschuss noch einmal über den Antrag entscheidet. Dem stimmten weitere Gemeinderäte zu.

Sondersitzung beantragt

Die SPD-Fraktion beantragt gemeinsam mit 7 CSU Räten eine außerordentlichen Sitzung und legt einen schriftlichen Antrag vor. Ziel: Der uneingeschränkte Sportbetrieb muss gesichert sein! Der Vorschlag von Investor, Bürgermeister und Freien Wählern, sich durch eine Grunddienstbarkeit gegen Klagen möglicher Käufer abzusichern, ist laut Information durch den Gemeindetag nutzlos und "setzt aus, wenn Schaden für die Gesundheit durch Lärm besteht". Dem Antrag der SPD Fraktion auf Änderung des Bebauungsplanes „südlich des Sportplatzes“ sowie auf Erlass einer Veränderungssperre wurde entsprochen.

Wohnbebauung abgelehnt

Am 22.05.12 stellt der Investor erneut einen Antrag auf ein Doppelhaus und ein Reihenhaus mit Garagen auf dem Flurstück direkt am Sportplatz. Dieser wird mit 8:6 Stimmen angelehnt.

Gespräche sollen gütliche Einigung bringen

In ein Gespräch mit dem Investor, dem SV, dem Bürgermeister und den Fraktionssprechern sollte eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Ein Vorschlag wurde dabei ins Spiel gebracht, den vorderen Teil des Grundstücks zu erwerben oder dem Investor einen Tausch anzubieten. Der Investor lehnt ab.

Antrag SV Großwallstadt

Am 26.08.2012 beantragt der SV Großwallstadt aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung, auch das Grundstück gegenüber dem Sportplatz, auf dem sich aktuell ein „Nettomarkt“ befindet, wieder in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Es wird ausgeführt, dass es gegebenenfalls für die Belange des Sportvereins auch ausreichend wäre, wenn im Flächennutzungsplanes enthaltene Aussage, dass neben der Fabrik auch die gewerbliche Nutzung auf dem derzeitigen „Nettogelände“ aufrechterhalten werden muss, im Bebauungsplan festgeschrieben wird.

Antrag wird entsprochen

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB geändert. Im Bereich der Fl.Nrn. 3562 und 3510 wird festgesetzt, dass der bestehende Nettomarkt und die Fabrik nicht abgerissen werden darf und dies nur zulässig ist bei gleichartiger gewerblicher Neubebauung. Planungsziel ist eine Schallabschirmung durch eine gewerbliche Bebauung südlich der Sportplatzstraße

Rechtsanfrage CSU-SPD Fraktion an das Landratsamt

Am 29.01.2013 stellen die Fraktionen von CSU und SPD eine Rechtsanfrage an das Landratsamt, da seitens der Verwaltung wiederholt auf mögliche persönliche Haftung von Gemeinderatsmitgliedern bei Schadensersatzansprüchen hingewiesen wird.

Nachtrag zur Änderung des Bebauungsplanes

Am 05.03.2013 beantragen Reinhold Hein für SPD-, Axel Schnabel für die CSU- Fraktion, das Grundstück, welches z.Zt. genutzt wird als Bauhof der Fa. Freund, (Teilfläche WA in 3510 und Teilfläche 5858) in den zu fassenden Beschluss ebenfalls mit aufzunehmen. Der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans vom 22.5.2012 ist mit dieser neuen Beschlusslage somit gegenstandslos.

Normenkontrollklage des SVG

Mit Wirkung vom 13.03.2013 reicht der SV Großwallstadt eine Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Großwallstadt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein. Ziel dieser Klage ist es, „die Nichtigkeit des Bebauungsplans der Gemeinde Großwallstadt für die Grundstücke Flur-Nr. 3562 und 5858 als Mischgebiet und Flur- Nr. 3510 als allgemeines Wohngebiet feststellen zu lassen“.

Positive Antwort auf Rechtsanfrage

Am 09.04.2013 bezieht das Landratsamt auf die Rechtsauskunft der Fraktionen CSU und SPD wie folgt Stellung: Der Vorschlag zum Flurstück Sportplatzstraße 11, sei „sinnvoll und eine gute Lösung“. Die Änderung der Bauzeile 3510, hinter Nettomarkt, von WA in MI, sei sogar „ehrlicher als der jetzige Stand und auch problemlos möglich“. Diesem Gemeinderat kann somit weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz unterstellt werden. Der Hinweis der Verwaltung auf persönliche Haftung ist somit hinfällig. Im Rahmen dieser Rechtsanfrage nimmt der Bürgermeister auch Stellung zum nicht erfolgten Übertrag der textlichen Festlegung der gewerblichen Nutzung Nettogelände aus dem Flächennutzungsplan in den Bebauungsplan. „Von einer diesbezüglichen Einhaltung bin ich ausgegangen!“

Rechtsanfrage wird als Dienstaufsichtsbeschwerde ausgelegt

In der Sitzung vom 07.05.2013 interpretiert der Bürgermeister die Rechtsanfrage um in einem Tagesordnungspunkt „Information zur Dienstaufsichtsbeschwerde der CSU und SPD Fraktion gegen den 1. Bürgermeister.“ Die Fraktion der CSU gibt dazu eine umfassende Erklärung zur Ablage ins Protokoll. Die SPD Fraktion verliest eine Stellungnahme, die an die Niederschrift angehängt werden soll.

Durchbruch erreicht?

In der Sitzung vom 25.02.14 wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Flurstück zwischen Netto und Fabrik eingereicht. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der vom Gremium einmütig begrüßt wird. Sowohl die SPD Fraktion, als auch die CSU, sieht ihren engagierten Einsatz für den Sportplatz bestätigt. Die SPD sieht auch die Chance auf eine gütlichen Einigung auch für das restliche Gelände und beantragt einen runden Tisch mit dem Sportverein und dem Investor.

Fortsetzung folgt .................

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