WIEDEREINFÜHRUNG FREISTELLUNG KINDER- UND JUGENDTRAINING

14. November 2013

SPD- Antrag: Kinder und Jugendtraining in den Sporthallen wieder freigestellt

Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 08.05.2008 die teilweise Rücknahme des Beschlusses des Gemeinderates vom 06.12.2005, der die Kostenfreistellung des Kinder- und Jugendtrainings ausgesetzt hatte. Am 15.05.2008 stellten die Freien Wähler einen Antrag gleichen Inhalts.

Schon im Jahr 1997 wurden den Vereinen erstmals die Hallenmieten für ihre Kinder- und Jugendarbeit auf Antrag von Norbert Herdt erlassen. Der plädierte dafür, die allgemeinen Rückvergütungen aus den Hallenmieten, die er als Gießkannenprinzip" verstand, abzuschaffen und eine Regelung zugunsten der Jugendarbeit einzuführen. Das damalige Gremium unter Erich Hein entsprach dem Antrag einstimmig.

Zur Begründung:

Nach der Auswertung des uns vom TVG zur Verfügung gestellten Zahlenmaterials ergab sich durch diese Beschlusslage eine Mietsteigerung ca. 100 Prozent, umgerechnet auf die gesamte Erhöhung. Wir halten das wir für unverhältnismäßig und weisen darauf hin, dass wir das aus den Unterlagen, welche uns zum damaligen Zeitpunkt zur Verfügung standen, so nicht herauslesen konnten.

Das Kinder- und Jugendtraining soll deshalb zur Entlastung der Jugendarbeit unserer Ortsvereine wieder kostenfrei gestellt werden.

Wir bitten, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu nehmen.

Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat Norbert Herdt

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Dienstag, 27.05.2008

  1. Anträge der FW- und SPD-Fraktion zur Aussetzung der Sporthallenmiete für Jugendliche

Die Anträge der FW-Fraktion vom 15.05.2008 und der SPD-Fraktion vom 08.05.2008 wurden von den Fraktionssprechern Andreas Krist und Norbert Herdt vorgetragen und erläutert.

Nach ausführlicher Aussprache und Diskussionen wurde folgender

B e sc h l u s s

gefasst:

Der Beschluss zur Einführung der Sporthallenmieten für Kinder- und Jugendtraining vom 06.12.2005 wird zurückgenommen. Für Veranstaltungen Dritter bzw. kommerzieller Art werden weiterhin die Gebühren in Rechnung gestellt.

12 : 5

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